Datenschutzerklärung

 

Der Datenschutz ist uns wichtig. Über diese Adresse können sie sich an uns wenden:
Peter Schmidt Kaminkehrermeister Energieberater HWK Am Seeschlag 10 93195 Wolfsegg

 

Welche Daten Sammeln wir?

Im Rahmen meiner Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist es aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig Daten in meiner verwendeten Software zu speichern. Benötigt werden diese Daten auch um mit Ihnen in Kommunikation zu treten. Grundlage für die Datenerhebung hierfür ist das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) mit Datenerhebung für die Kontrolle der Eigentümerpflichten (§13), Durchführung der Feuerstättenschau (§14), Erstellung des Feuerstättenbescheides (§14 a), Führung des Kehrbuches (§19).

Wird mir eine SEPA-Lastschrift erteilt, so wird gleichzeitig die Erlaubnis eingeräumt diese Daten mit meiner Hausbank auszutauschen. Das SEPA-Mandat wird einzig für den Zweck der Begleichung offener Rechnungen genutzt. Dieses SEPA-Mandat kann zu jeder Zeit wieder rückgängig gemacht werden.

Werden Rechnungsbeträge auf das Konto überwiesen, so werden hier ebenfalls personenbezogene Daten mit übermittelt. Die Kontoauszüge werden mit äußerster Sorgfalt behandelt. Sie werden dazu genutzt offene Posten richtig zu verbuchen.

Sollte ich im Rahmen bei der Feuerstättenschau feststellen, dass eine Anlage nicht betriebs- und/oder brandsicher ist und Gefahr im Verzug besteht (Sicherungsmaßnahme nach §14 Absatz 2 SchfHwG) werden personenbezogenen Daten an die zuständige Behörde mit der aktuellen Sachlage weitergereicht.

Gemäß SchfHwG §15 und §19 Abs 1 Nr.7 sind mir auch anlassbezogene Überprüfungen aufgetragen worden. Diese gelten wenn Annahmen rechtfertigen, dass z.B. schädliche Umwelteinwirkungen durch eine qualmende Anlage hervorgerufen werden. Hierzu müssen im speziellen Fall personenbezogene Daten an die zuständige Behörde weitergereicht werden.

Gemäß SchfHwG §19 Abs. 1 Nr. 5 bin ich für die Mängelüberwachung sachlich und örtlich zuständig.

Falls die Mängel nicht abgestellt werden bin ich verpflichtet die Mängel bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Hierzu müssen personenbezogene Daten an die zuständige Behörde weitergereicht werden.

Im Rahmen meiner hoheitlichen Aufgaben werden nach der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegte Gebühren erhoben und in Rechnung gestellt. Sollte nach erfolgter Zahlungserinnerung/Mahnung immer noch kein Zahlungseingang verbucht werden, werden personenbezogene Daten an die zuständige Behörde weitergereicht, um die Beitreibung der ausstehenden Gebühren durch die Behörde zu veranlassen.

 

Gemäß SchfHwG § 26 bin ich für die fristgerechte Erledigung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Tätigkeiten zuständig. Falls die erforderlichen Tätigkeiten innerhalb der festgelegten Zeiträume nicht nachgewiesen werden sind diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Hierzu müssen personenbezogene Daten an die zuständige Behörde weitergereicht werden.